Falls Sie Ihre Stromerzeugungsanlage als Privatperson oder Kleinunternehmen erworben und dabei keine Vorsteuer geltend gemacht haben, ergeben sich für Sie in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen.
Ob Ihre Stromspende als Unternehmen an die Energiefamilie von SOS-Kinderdorf umsatzsteuerliche Auswirkungen hat, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir empfehlen, dies mit Ihrer steuerlichen Vertretung abzuklären.